Die Bezeichnung „Zertifizierter Mediatorin“ ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Grundlage dafür sind das Mediationsgesetz sowie die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV). Sie legen fest, welche Ausbildungsinhalte und Praxisanteile erforderlich sind, um die Bezeichnung führen zu dürfen.
Dazu gehören neben einer qualifizierten Mediationsausbildung auch die Durchführung eigener Mediationen sowie deren Reflexion im Rahmen von Fallsupervisionen.
Beim BRÜCKENSCHLAG setzt sich die Ausbildung zur zertifizierten Mediatorin / Mediator aus folgenden Elementen zusammen:
- Grundkurs Mediation – 108 Stunden – € 2450 – 2550 (je nach Standort)
- 1 Wahlkurs – 20 Stunden – € 450
- 1 Online-Modul – 10 Stunden – € 225
- 5 Fallsupervisionen – je € 125
- Durchführung eigener Mediationsverfahren gemäß Rechtsverordnung
Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildungsbausteine sowie der Durchführung der erforderlichen Praxisfälle erfüllst Du die Voraussetzungen der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) zum Führen der Bezeichnung „Zertifizierte Mediatorin / Zertifizierter Mediator“