Zertifizierte Mediatorin / Zertifizierter Mediator

Die Bezeichnung „Zertifizierter Mediatorin“ ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Grundlage dafür sind das Mediationsgesetz sowie die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV). Sie legen fest, welche Ausbildungsinhalte und Praxisanteile erforderlich sind, um die Bezeichnung führen zu dürfen.

Dazu gehören neben einer qualifizierten Mediationsausbildung auch die Durchführung eigener Mediationen sowie deren Reflexion im Rahmen von Fallsupervisionen.

Beim BRÜCKENSCHLAG setzt sich die Ausbildung zur zertifizierten Mediatorin / Mediator aus folgenden Elementen zusammen:

Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildungsbausteine sowie der Durchführung der erforderlichen Praxisfälle erfüllst Du die Voraussetzungen der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) zum Führen der Bezeichnung „Zertifizierte Mediatorin / Zertifizierter Mediator“

Um die Bezeichnung dauerhaft führen zu können, sieht die Rechtsverordnung zudem regelmäßige Fortbildungen vor. Zertifizierte Mediator*innen sind verpflichtet, sich kontinuierlich fachlich weiterzubilden und innerhalb von vier Jahren mindestens 40 Zeitstunden Fortbildung nachzuweisen. BRÜCKENSCHLAG bietet hierfür verschiedene Wahlkurse, Online-Module, Supervisionen und weitere Fortbildungsangebote an.